GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährdet die Versorgung der Bevölkerung durch Rettungsdienste, qualifizierte Krankentransporte und Fahrdienste

Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste warnt vor Qualitätsverlust, Versorgungsengpässen und Verschärfung des Fachkräftemangels.

Berlin, 05. Juni 2026 – Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Referentenentwurf vom 29.04.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) in den Umlauf gebracht und damit, aus Sicht der privaten Rettungsdienste und Krankentransportunternehmer des BKS, einen Gesetzentwurf zur Gefährdung der Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen veröffentlicht. Um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen zu stabilisieren, dürfen tarifliche Entwicklungen für die Mitarbeitenden von Rettungsdiensten und Krankentransporten nicht von der Refinanzierung ausgeschlossen werden. 

 

Das von der Bundesregierung beschlossene Paket soll die strukturelle Finanzlücke von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 verhindern und so die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen stabilisieren. Dieses Ziel der Bundesregierung unterstützt der BKS – Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste ausdrücklich.

Die im aktuellen Entwurf des Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) vorgesehene Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate, abzüglich eines weiteren Prozentpunktes, entzieht den Leistungserbringern in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport die wirtschaftliche Grundlage. 

 

Dabei warnt der BKS eindringlich vor den katastrophalen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger, die auf medizinische Versorgung – und damit auch oft auf geeignete Beförderungsmittel – angewiesen sind. Diese Gesetzesinitiative betrifft neben den Rettungsdiensten und Krankentransporten, wo Hilfsorganisationen und private Anbieter gleichermaßen betroffen sind, auch Taxi- und Mietwagenunternehmer, die insbesondere in ländlichen Räumen eine tragende Rolle bei der Versorgung der Menschen einnehmen. 

 

„Wer die Finanzierung der rettungsdienstlichen Versorgung künstlich deckelt, spart nicht an Strukturen oder Bürokratie, sondern letztlich an der Versorgung der Patientinnen und Patienten.“, erklärt Florian Reinhold, Präsident des BKS – Bundesverbandes eigenständiger Rettungsdienste. 

„Die geplante Regelung steht im großen Widerspruch zu den tatsächlichen Kostensteigerungen in der Branche und gefährdet die flächendeckende Versorgung.“, erklärt Reinhold weiter. 

 

Schon im Dezember 2025 hatte der BKS daher, zur Reform der Notfallversorgung, die Stärkung der Leistungserbringer und ein Bekenntnis zu privaten Anbietern gefordert. Die zentralen Forderungen des BKS zu einer Notfallreform haben dabei auch weiterhin Bestand: 

  • Das SGB V muss klar regeln, das die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich durch die gesetzlichen Krankenversicherungen abgelehnt werden darf.
  • Die Grundlohnsummenbindung ist längst überholt und muss in allen Leistungserbringerbereichen aufgehoben werden. Der Gesetzgeber hat mit § 111 Abs. 5 S. 2 SGB V eine solche Entscheidung für den Bereich medizinische Rehabilitation bereits getroffen, da dies Voraussetzung für eine leistungsgerechte Vergütung ist. Für andere Leistungsbereiche muss ebenso verfahren werden. 
  • Es braucht im SGB V eine Schiedsregelung, die für Notfallrettung, Krankentransporte und Krankenfahrten gleichermaßen gilt. Dabei dürfen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Schiedsstellen keine aufschiebende Wirkung entfalten, um die Leistungsfähigkeit der Anbieter bis zur gerichtlichen Entscheidung zu schützen.

 

Die Kosten im Rettungsdienst und Krankentransport werden maßgeblich durch Personal- und Fahrzeugkosten (inkl. Energie) bestimmt. Bei Kostensteigerungen von 15-20% bei Dieselpreisen und der Beschaffung von Medizinprodukten sowie Fahrzeugen, sind Grundlohnraten zwischen 2-4% nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. 

 

Fachkräftemangel wird weiter verschärft 

Besonders kritisch bewertet der BKS die Auswirkungen auf den bereits heute dramatischen Fachkräftemangel in den rettungsdienstlichen Berufen. Die Branche konkurriert längst nicht mehr nur mit anderen Gesundheitsberufen. Mitarbeitende wandern längst in anderen, branchenfremde, Berufsgruppen ab. 

Werden Vergütungen gedeckelt und tarifvertragliche Einigungen nicht mehr anerkannt, drohen massive Abwanderungen und offene Stellen. 

 

Einsparungen dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen 

Der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste erkennt die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich an. Einsparungen dürfen jedoch nicht auf Kosten der Patientensicherheit und der Funktionsfähigkeit kritischer Versorgungsstrukturen erfolgen.

 

Der BKS fordert daher den Bundesrat auf, die Initiative der Bundesregierung in dieser Form abzulehnen und die Bundesregierung zur Nachbesserung aufzufordern. Eine Stabilisierung der GKV-Beitragssätze muss auch unter Aufrechterhaltung der Investitions- und Innovationsfähigkeit der Beteiligten Im Gesundheitswesen möglich sein. Die Leistungserbringer dürfen nicht zur Patientengefährdung aufgefordert werden, indem mangels Finanzierung beispielsweise veraltete Fahrzeuge und Medizinprodukte (lange über ein reguläres Laufzeitende hinaus) eingesetzt werden müssen. 

 

„Eine leistungsfähige rettungsdienstliche Versorgung ist kein Kostenfaktor, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer hier spart, riskiert die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und die Schwächung der Resilienz Deutschlands im Verteidigungsfall. Die Folgen würden letztlich die Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland tragen.“, so Florian Reinhold. 

 

Die gesamte Stellungnahme des BKS können Sie hier herunterladen.

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