Referenten-Entwurf Notfallreform: BKS fordert ein Ende des Krankenkassen-Diktats und echten Bürokratie-Abbau

Berlin, 04. Dezember 2025 – Der BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz fordert in seiner Stellungnahme zur aktuellen Notfallreform 2025 einen echten Bürokratie-Abbau und damit die Abschaffung von Genehmigungsverfahren und Eigenanteilen für Patienten.

Der vorgelegte Referentenentwurf geht an einigen Stellen in die richtige Richtung. Für eine echte Reform und ernstgemeinten Abbau von Bürokratie reicht der Entwurf jedoch nicht aus. 

 

Grundlohnsummenbindung ist nicht mehr zeitgemäß

Der Entwurf sieht auch weiterhin eine enge Bindung an die Grundlohnsummensteigerungen vor. Ein System, das in verwandten Leistungserbringer-Bereichen längst abgeschafft wurde. So heißt es im §111 SGB V, der die Verträge mit Vorsorge- und Reha-Einrichtungen regelt, explizit: "Für Vereinbarungen nach Satz 1 gilt § 71 nicht.". 

Der Grund dafür liegt längst auf der Hand: Die Grundlohnsummenentwicklung sieht jährlich Steigerungen von ca. 2-4% vor. Die tatsächlichen Kostensteigerungen liegen deutlich darüber. Die Sach- und Investitionskosten für Beförderungsunternehmen sind in den vergangenen drei Jahren in vielen Bereichen um 30-50% gestiegen. Fahrzeuganschaffungen sind im Jahr 2025 fast doppelt so teuer, wie noch in 2022. 

Was der Gesetzgeber längst für andere Bereich des Gesundheitssystems erkannt hat, gehört also auch in diesem Bereich angewandt. Krankentransporte und Krankenfahrtdienste sowie die Rettungsdienste in Deutschland stellen die Vernetzer des Gesundheitssystem dar. Ohne verlässliche Anbieter in diesem Bereich, erhalten Patienten keine Gesundheitsversorgung. Es braucht daher auskömmliche Entgelte zur sicheren und nachhaltigen Finanzierung der moderner Strukturen. 

Insgesamt scheint der Referentenentwurf wenig Wert auf einen fairen Markt zu legen. So fehlt es auch weiterhin an einer Regelung, mit der die Kostenträger zur Anerkennung von Tarifverträgen verpflichtet werden. Arbeitgeber müssen in die Lage versetzt werden, den Mitarbeitenden angemessene Gehälter zu zahlen. Daher braucht es eine Regelung im Sozialgesetz, das Tarifgehälter nicht als unwirtschaftlich angesehen werden dürfen. 

Richtlinienkompetenz für Krankenkassen ist systemfremd

Unternehmer und Kostenträger sind Verhandlungspartner in Verhandlungen um Leistungsentgelte. Der Referentenentwurf lässt Regelungen für Verhandlungen auf Augenhöhe nicht nur fehlen, sondern fördert beispielsweise mit der angedachten Richtlinienkompetenz für Krankenkassen ein Verhandlungsdiktat. 

Nach Absatz 4 im Entwurf des §133 SGB V sollen Krankenkassen allein Richtlinien definieren dürfen, wie es zu einer Vertragsgestaltung mit Leistungserbringern in Rettungsdienst, Krankentransport oder für Krankenfahrten kommt. 

Damit würde der Gesetzgeber endgültig aus einer Verhandlungspartnerschaft ein Verhandlungs-Diktat der Krankenkassen machen.

Schiedsregelung für Notfallrettung, Krankentransporte und Krankenfahrten gleichermaßen

Die angedachte Schiedsregelung im Entwurf des §133 SGB V begrüßt der BKS sehr. 
In seiner Stellungnahme fordert der BKS allerdings eine deutlichere Klarstellung, das die Regelungen gleichermaßen für Anbieter von Notfallrettung, Krankentransport und Krankenfahrten gelten. Darüber hinaus müssen die Regelungen zu Schiedsverfahren deutlicher beschrieben und klargestellt werden.

 

Die gesamte Stellungnahme des BKS können Sie hier herunterladen.

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