„Der Rettungsdienst in Deutschland muss dringend reformiert werden. Die Empfehlungen der Regierungskommission gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, aber leider nicht weit genug”, kommentiert Florian Reinhold, Präsident des BKS – Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V., die jetzt veröffentlichte „Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung”. In ihrer mittlerweile neunten Stellungnahme befasst sich die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach berufene, 17-köpfige Regierungskommission mit dem Thema „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung”.
„Ein funktionierender Rettungsdienst und Krankentransport ist die Voraussetzung für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Daher ist es zu begrüßen, dass die Regierungskommission sich auch mit dem Rettungsdienst befasst. Ihrem Anspruch einer ganzheitlichen Betrachtung kann sie allerdings erst dann gerecht werden, wenn sie die Branche als Ganzes betrachtet”, so Reinhold. Dazu gehören eben nicht nur die Notfalltransporte, sondern insbesondere auch die qualifizierten Krankentransporte und Behindertenbeförderungen. „Diese Beförderungen machen bereits heute den Großteil der Fahrten vom und in das Krankenhaus aus, fanden aber bei den Beratungen der Kommission offenbar gar nicht statt. Dass die Empfehlungen daher unvollständig sind, ist kein Wunder”, kritisiert BKS-Präsident Reinhold. Dieses verwundere umso mehr, als dass die Kommission angesichts der bevorstehenden Reform der Krankenhausstrukturen selbst von einem „steigenden Bedarf für den Transfer von Patientinnen und Patienten zwischen Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen” ausgehe. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen könnten daher nur ein Zwischenstand sein und benötigen zwingend eine Weiterentwicklung unter Berücksichtigung des qualifizierten Krankentransports.
Hintergrund der Forderung des BKS ist, dass die Finanzierung von Fahrten des qualifizierten Krankentransports, etwa zwischen Krankenhäusern oder nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus in eine Rehaklinik, unzureichend geregelt ist. „Anders als bei Notfalltransporten schieben sich Bund, Länder und Kostenträger den schwarzen Peter zu und suchen häufig nach Möglichkeiten, ohne Rücksicht auf Qualität Preise zu drücken”, so Reinhold. So sei beispielsweise der Ausgleich von Kostensteigerungen bei Kraftstoffen, persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Personalkosten von genehmigten Unternehmen im qualifizierten Krankentransport seit Jahren wesentlich geringer als beim Notfalltransport und Krankentransport von Beauftragten. Es liege seit Jahren eine systematische Ungleichbehandlung des qualifizierten Krankentransports vor. Grund hierfür seien die nicht eindeutigen bundeseinheitlichen Vorgaben, welche Leistungen wie im Rahmen des Rettungsdienstes abzurechnen sind. Die Empfehlungen der Regierungskommission führen diesen Fehler fort, indem sie keine klare Definition liefern, welche Rolle der qualifizierte Krankentransport innerhalb des Rettungsdienstes spielt und ihn bei Fragen der Finanzierung wieder komplett außen vor lassen. So bleibt in der jetzt veröffentlichten Stellungnahme unbeantwortet, ob das vorgeschlagene eigene Leistungssegment „Rettungsdienst” im SGB V auch den qualifizierten Krankentransport einschließt. Ebenfalls offen bleibt die Frage, wie Krankenkassen und Leistungserbringer zukünftig zu auskömmlichen Entgelten kommen. Der BKS fordert hier klare Formulierungen in dem zu ändernden §133 SGB V. Letztlich gehört auch die Frage beantwortet, ob eine Konfliktlösungsstrategie auch den qualifizierten Krankentransport und hier ausdrücklich auch die genehmigten Leistungserbringer mit einschließt.
Uneingeschränkte Unterstützung erfährt die Regierungskommission vom BKS jedoch dabei, Gesundheitsberufe im Rettungsdienst aufzuwerten und attraktiver zu machen. Dazu zähle vor allem der „Rettungssanitäter”, der in der Breite auf allen Fahrzeugen benötigt wird und vertreten ist. „Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, eine einjährige Ausbildung für die Rettungssanitäterin beziehungsweise den Rettungssanitäter zu entwickeln”, so Reinhold. Notwendig sei eine bundesweit einheitlich geregelte, anerkannte Berufsausbildung, die auf dem Stand einer Pflegehelferausbildung anerkannt wird. Der BKS regt an, bei Restrukturierung der rettungsdienstlichen Ausbildungen zwingend auch die Mangelsituation um notwendige Praktikaplätze zu betrachten und den „Rettungshelfer” bundesweit einheitlich zu definieren.
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