Der BKS – Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. repräsentiert als Spitzenverband auf Bundesebene Unternehmer und sonstige Dienstleistungsanbieter aus den Bereichen Rettungsdienst, qualifizierter Krankentransport und sonstiger artverwandter Dienstleistungen. Als Dachverband ist der BKS in insgesamt acht Landes- und Regionalverbände privater Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen untergliedert. Der in Berlin ansässige Bundesverband vertritt die Interessen seiner mehr als 150 angeschlossenen Unternehmen gegenüber der Politik und der öffentlichen Hand.
Als Berufsverband entsendet der BKS zudem Expertinnen und Experten in verschiedene Normenausschüsse beim DIN. In vielen Bundesländern hat der BKS Sitz und Stimme in den für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz zuständigen Landesausschüssen und beteiligt sich aktiv an Gesetzgebungsverfahren.
In Deutschland ist der BKS Inhaber des "Star of Life" als Markenzeichen der privaten Anbieter im Rettungsdienst und setzt die Markenrechte durch.
werden vom BKS sowie seinen Landes- und Regionalverbänden vertreten.
sind täglich mit dem Star of Life für die Gesundheit in Deutschland im Einsatz.
stellen die Mitgliedsunternehmen des BKS dem Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Deutschland zur Verfügung.
Der Bundesverband privater Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. steht seinen Mitgliedern als Berufsverband mit zahlreichen Leistungen zur Verfügung.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Politik und dem Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene sowie gegenüber Behörden, anderen Verbänden und Institutionen.
Als Berufsverband engagieren wir uns u.a. in verschiedenen Normen-ausschüssen des DIN und verstehen die Qualitäts-sicherung im Rettungsdienst und Katastrophenschutz als unsere Aufgabe.
Zu den Hauptaufgaben gehören die Beratung und Betreuung unserer Mitglieder in allen betrieblichen Angelegenheiten. Hierzu gehören insbesondere kaufmännische, technische oder genehmigungsrechtliche Fragestellungen.
Eine weitere Säule der Verbandsarbeit ist die regelmäßige Information der Mitglieder über neueste Entwicklungen, Gesetze oder aktuelle Rechtsprechung.
Das dreiköpfige Präsidium des Bundesverbandes eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. besteht aus erfahrenen Unternehmern und Rettungsdienstlern und steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Sowohl der Rettungsdienst als auch der Krankentransport blicken in Deutschland auf eine lange Geschichte zurück. Lange Zeit, bevor sich Sanitäts- und Hilfsdienste dem Transport von Kranken und Verletzten widmeten, waren bereits private Anbieter in diesem Bereich der Dienstleistung tätig. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde in verschiedenen ländlichen Regionen, aber auch in Großstädten wie Berlin, der gesamte Krankentransport von privaten Unternehmen durchgeführt. Um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert verfügte ein gewerblicher Anbieter in Berlin bereits über einen modernisierten Fuhrpark von 30 Fahrzeugen mit Spezialeinrichtungen zum Befördern von Kranken und Verletzten.
Auch in der Folgezeit konnten sich viele private Unternehmer in diesem Bereich etablieren. Die so gewachsenen und bestehenden Strukturen wurden letztendlich durch “Führererlass” vom 10. November 1942 und Verordnung vom 10. Januar 1943 zerschlagen. Alle Hilfs- und Sanitätsorganisationen mit Ausnahme des Deutschen Roten Kreuzes waren nach 1933 verboten worden. Der Krankentransport wurde nun ausschließlich in die Hände des DRK gelegt. Erklärten sich private Anbieter nicht bereit, unter dem Roten Kreuz zu arbeiten, mussten sie Verträge eingehen, nach denen sie nicht nur ihr Dienstleistungsangebot, sondern auch ihre Fahrzeuge und Ausrüstungen zu einem staatlich festgelegten Preis zu verkaufen hatten.
Nach Ende des „Dritten Reiches“ blieb in den Ländern der ehemaligen DDR der Krankentransport und Rettungsdienst Monopolaufgabe des DRK. Dort konnten sich erst nach der Wende private Unternehmen auch im Krankentransport und Rettungsdienst betätigen und damit aktiv am gesellschaftlichen Umbau und der wirtschaftlichen Neugestaltung mitwirken. In den alten Bundesländern wurden zwar bereits 1945 wieder Genehmigungen der Militärbehörden zur Durchführung von Krankentransport erteilt, allerdings in Süddeutschland ausschließlich an das DRK und in Norddeutschland ausschließlich an die Feuerwehr. Später wurden diese Genehmigungen auch auf die anderen Hilfsorganisationen ausgeweitet. Privaten Anbietern gelang es jedoch nicht, die schon bestehenden, künstlich geschaffenen Strukturen entscheidend zu verändern. Bis heute kann daher keinesfalls von einer Gleichbehandlung aller Dienstleistungsanbieter in den Bereichen Krankentransport und Rettungsdienst gesprochen werden.
In den 70er Jahren wandelten sich Krankentransport und Rettungsdienst entscheidend. Während früher der schnelle Transport in die Klinik im Vordergrund stand, setzte sich nun die notfallmedizinische Versorgung direkt am Ort des Geschehens als wichtigste Aufgabe der Rettung immer mehr durch. Aufgrund straffer Entscheidungsstrukturen ist es privaten Unternehmen im Rettungsdienst immer gelungen, diese Neuerungen sofort umzusetzen. Schlagkraft und Effizienz des Rettungsdienstes wurden entscheidend verbessert.
Durch die Ausgliederung von Krankentransport und Rettungsdienst aus dem Bundespersonenbeförderungsgesetz und die Errichtung von 16 Landesrettungsdienstgesetzen ergab sich eine drastische Verschlechterung der Startchancen für private Unternehmer, obwohl sich der Bund nur unter der Prämisse aus dieser Gesetzgebung zurückgezogen hat, dass es hierdurch zu keinerlei Behinderung des freien Wettbewerbs und damit der „Privaten“ in den Landesrettungsdienstgesetzen kommt.
Die Realität sieht leider anders aus. Die Rettungsdienstgesetze sind ein schönes Beispiel für anachronistische Planwirtschaft, die mit Steuerungsinstrumenten wie Budgets für Vorhalteleistungen und theoretisch errechneten Bedarfsplänen operiert. Hier gibt es keinerlei Anreiz zum Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven. Zusätzlich muß der Steuerzahler bei Hilfsorganisationen und Feuerwehr landesweit nicht unerhebliche Subventionen für Errichtung und Betrieb von Rettungswachen oder Rettungsleitstellen aufbringen.
Der Bericht eines mutigen Fernsehjournalisten über die verkrusteten Strukturen einiger Hilfsorganisationen und über die kostengünstigen Konzepte der privaten Leistungsanbieter führte erste gewerbliche Rettungsdienste zusammen. Im Jahre 1985 bildeten diese Unternehmen den ersten und einzigen bundesweit agierenden Verband, den Bundesverband eigenständiger Krankentransport- und Sanitätshilfsdienste e.V., der sich später in BKS – Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste e.V. umbenannte.
Heute ist der BKS ein Spitzenverband auf Bundesebene und er repräsentiert Unternehmer und sonstige Dienstleistungsanbieter in den Bereichen Rettungsdienst, qualifizierte Krankenbeförderung, notärztlicher Versorgung sowie artverwandter Dienstleistungen. In vielen Bundesländern hat der BKS Sitz und Stimme in den für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz zuständigen Landesausschüssen und beteiligt sich aktiv an Gesetzgebungsverfahren. Auf Bundesebene konnten die eigenständigen Retter ihre Kompetenz in der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen einbringen und sind Mitglied der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst.
Der Verband wird vom Präsidium repräsentiert und hat Landesbeauftragte in allen Bundesländern.
Für die inhaltliche Verbandsarbeit sind Arbeitsgemeinschaften zuständig.
Der BKS vertritt die Meinung, dass mit einer klaren Regelung der Krankenbeförderung und der Notfallrettung als unabdingbarem Bestandteil von Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge allein nach qualitativen Gesichtspunkten und mit einer Deregulierung des Zugangs zu diesen Dienstleistungen ein sehr großes Einsparpotential freigesetzt werden könnte. Monopolistische Strukturen haben in einer freien Marktwirtschaft keinen Platz mehr. Der Staat bedient sich auch in anderen, durchaus sicherheitsrelevanten Bereichen so z.B. der Flugsicherung und der Atomabfallentsorgung der Dienstleistung durch „Private“.
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